Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bei RASK Mecklenburg GmbH

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Die externe Meldestelle Group ESG Manager ist dabei zentrale Ansprechpartnerin.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Es folgen die Kontaktdaten von unserer externen Meldestelle:

Pankas A/S
Group EGS Manager
Helle Jacobsen
Rundforbivej 34
2950 Vedbæk
Denmark
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Tel: +45 2949 0092